Für manche ist es ein Buch mit sieben Siegeln, einigen bereitet sie schlaflose Nächte und wieder andere haben allein beim Begriff schon Fragezeichen im Gesicht: KAIT, ausgesprochen: Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT. Was verbinden Sie für sich damit?
Die Vorschriften gelten für alle Gesellschaften nach Definition des §17 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), und wurden per Rundschreiben im Oktober 2019 mitgeteilt.
Konkret geht es um die Ausgestaltung der IT-Systeme, der zugehörigen Prozesse und die IT-Governance.
Sicher nicht das Lieblingsthema eines jeden, sondern eher ein notwendiges Übel….
Die Umsetzung der Verordnung wird seitens der BaFin seit Ende 2019 unterstellt: Diese war aber im „Corona-Jahr“ 2020 kaum mit den Kapitalverwaltern zum Thema KAIT im Austausch.
Mit der Diskussion des Umsetzungsstandes beginnt die BaFin aber derzeit. Das ist, was wir aktuell von unseren Kunden hören.
Wie weit sind Sie in der Umsetzung, wo stehen Sie?
Wenn Sie sich fragen, wie oraïse Sie in diesem Thema unterstützen kann: Wir sind gerne Ihr Sparringspartner und ggf. auch Lieferant, was das technische Lösungsdesign und den Betrieb von Infrastruktur bis hin zum kompletten Outsourcing Ihrer IT betrifft.
Die notwendigen Zertifizierungen und das Know-how dürfen Sie natürlich gerne voraussetzen.
Für eine Vertiefung des Themas sprechen Sie uns gerne oder sehen Sie sich unsere fachspezifische Seite an:
www.kait-solutions.de
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